Nr.:140, 4. Mai 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die Ablehnung des Auslieferungsantrags der acht Putschisten seitens Griechenland

Republik Türkiye Außenministerium 04.05.2017

Die griechische Justiz, von der wir Fairness und Unparteilichkeit erhofften, hat uns leider erneut enttäuscht und hat zum zweiten Mal unseren Auslieferungsantrag bezüglich der acht Putschisten, die am Putschversuch vom 15. Juli beteiligt waren und der gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung gerichtet war, abgelehnt.

Die griechischen Behörden, die bis heute die Rechenschaft der Mitglieder der Terrororganisationen, vor allem die Mitglieder der DHKP/C und PKK, vor den Gerichten verhindert haben, haben ihre Fehler wiederholt. Durch die Ablehnung des Antrags wurde die Rechenschaft der Täter, die auf unsere demokratische Ordnung abzielten, die Hunderte von unseren Sicherheitskräften und Zivilisten töteten, die Tausende von unseren Bürgern verletzten und die auf unseren Präsidenten abzielten, vor der unabhängigen türkischen Justiz verhindert. Die Rechte der Opfer werden nicht berücksichtigt.

Wir bekommen nicht die Unterstützung und die Zusammenarbeit, die wir im Kampf gegen den Terror und Kriminalität von einem Verbündeten eigentlich bekommen sollten.

Durch diese Entscheidung können die Täter nicht verurteilt werden und dass führt dazu, dass die Straftat straflos bleibt und bietet Schutz für die Putschisten.

Es ist offensichtlich, dass diese Entscheidung, die die Täter von der Justiz befreit, mit politischen Motiven getroffen wurde. Diese Entscheidung wird unausweichlich Auswirkungen auf unsere bilateralen Beziehungen und auf unsere regionalen Kooperationen mit Griechenland, wo Putschisten mit offenen Armen empfangen werden, haben.

Atatürk

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